Krankenkassen
Durch das Rehabilitations-Gleichungsgesetz von 1974 ist
die Kostenübernahme der sprach-, sprech- und
stimmtherapeutischen Behandlung durch die gesetzlichen
Krankenkassen gewährleistet. Patienten über 18 Jahren
müssen 10 % der Behandlungskosten selbst zahlen. (Über
Ausnahmeregelungen und Befreiungen informiert Sie Ihre
Krankenkasse.) Seit dem 1.1.2004 müssen wir pro Verordnung
zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 10.-
€ für die Krankenkasse einziehen.
In Einzelfällen muss eine Verordnung von der
Krankenkasse vorher genehmigt werden. Auch private
Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten
Behandlungskosten im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen (bzw.
Richtlinien).
|