Störungsbilder
Verschiedene in einander greifende Regelungen und Richtlinien bestimmen den Rahmen für das Zusammenwirken von Ärzten, Patienten, Behandlern und Krankenkassen. In der Leistungsbeschreibung für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie sind Erkrankungen beschrieben und ein Umfang der von den Krankenkassen übernommenen Behandlungsleistungen festgelegt.
Behandelt werden können Menschen mit Erkrankungen / Störungen
der Stimme
bei organisch oder funktionell bedingten Stimmstörungen (Dysphonien),
z.B. Heiserkeit und Stimmverlust bei Berufssprechern, Pädagogen, kirchlichen Mitarbeitern, Musikern; bei Störungen aufgrund psychischer Belastung, Stimmbandlähmungen
(Paresen), Stimmanbahnung nach Kehlkopfentfernung,
der Sprache
z.B. bei kindlichen Sprachentwicklungsstörungen wie Auslassen
oder Fehlbilden von Lauten (Dyslalie, Sprachentwicklungsverzögerung
SEV), eingeschränktem Wortschatz und Fehlbildung grammatischer Strukturen
(Dysgrammatismus);
des Redeflusses
wie Stottern, Poltern und Sprachverlust nach einem Schlaganfall (Aphasie), der Artikulation z.B. bei Lähmungen der Gesichtsmuskulatur, Aussprachestörungen, Schluckstörungen bei Kieferfehlstellung und fehlender Gesichtsmuskelbalance (myofunktionelle Störungen).
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